Einfach schöne Zähne bei Dr. med. univ. Christoph Fenninger in Wien

Wer träumt ihn nicht - den Traum von den makellos weißen Zähnen? In meiner Zahnarztpraxis in 1060 Wien berate ich Sie umfassend hinsichtlich der Therapiemöglichkeiten und suche gemeinsam mit Ihnen nach der für Sie besten Lösung.

Bleaching und Zahnschmuck

Zahnverfärbungen lassen sich über das Aufhellen einzelner Zähne beheben. Manchmal werden auch ganze Zahnreihen gebleicht. Dabei wird ein peroxidhaltiges Gel auf die Zähne aufgetragen, dessen Oxidationsprozess auf die farbgebenden Moleküle im Zahn einwirkt. Dieses Verfahren kann im Bedarfsfall wiederholt werden.

Wer das so erlangte strahlende Lächeln mit Glanzpunkten unterstreichen möchte, kann dies mit Zahnschmuck tun. Die Schmucksteine werden auf den versiegelten Zahn aufgeklebt und bringen ihn im Idealfall über Jahre hinweg zum Strahlen.

Zahnfarbene Kunststofffüllungen...

... in der Praxis Dr. med. univ. Christoph Fenninger in 1060 Wien.

Auch zahnfarbene Füllungen verbessern das optische Erscheinungsbild. Sie werden schichtweise in den Zahn eingebracht, mit einer Lampe ausgehärtet und poliert. Zahnfarbene Kunststofffüllungen passen sich der natürlichen Farbe der Zähne an, weshalb sie für das freie Auge so gut wie unsichtbar sind.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.